Pflegegeld beantragen Anleitung

Babette Kroth
Anleitung zum beantragen von Pflegegeld
Welche Leistungen stehen Ihnen zu und in welcher Höhe? Hier erhalten Sie die Gratis-Broschüre.
Wie stellen Sie Ihren Antrag auf Pflegegeld
Damit Sie Ihr monatliches Pflegegeld erhalten stellen Sie Ihren Antrag bei der Pflegeversicherung. Wenn Sie auf Pflege angewiesen sind entscheiden Sie wie selbstbestimmt Sie leben möchten. Sie bestimmen wie und wer die Pflege durchführt. Dies ist der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung.
Beachten Sie: Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie frühestens ab dem Tag an dem Sie den Antrag stellen. Deshalb ist der Zeitpunkt zu dem Sie den Antrag stellen besonders wichtig. Sie haben auch die Möglichkeit den Antrag formlos zu stellen. Die Pflege-Berater informieren Sie zu Fragen, Leistungen und Hilfen die zur Pflegebedürftigkeit vorhanden sind.
Sie haben die Wahl. Entweder Sie entscheiden sich für Sachleistungen. Damit nehmen Sie die Hilfe von Pflegediensten in Anspruch. Oder die häusliche Pflege wird durch Ihre Angehörigen oder ehrenamtlich handelnde Personen ausgeführt. Das Pflegegeld erhalten Sie direkt ausbezahlt wenn Sie die Pflege durch Ihre Angehörigen oder ehrenamtlich handelnde Personen sicherstellen.
Mit diesem Link öffnen Sie die Gratis-Broschüre ein Wegweiser für Seniorinnen und Senioren. In dieser ausführlichen und sehr informativen Broschüre des Bundesministeriums lesen Sie alles zu Leistungen und Gesetzen.
Welche Hilfe benötigen Sie
Überlegen Sie:
- Was können Sie noch selbst erledigen
- Wie viel Betreuung ist notwendig
- Wo sind Grenzen erreicht
Sind Angehörige, Bekannte oder Nachbarn in der Lage Hilfeleistung zu übernehmen:
- Für welche Tätigkeiten in Ihrem Haushalt benötigen ie Unterstützung
- Benötigen Sie Hilfe bei der Körperhygiene, Waschen, Baden, Duschen, An- und Auskleiden
- Benötigen Sie Unterstützung zum Reinigen Ihrer Wohnung, Waschen Ihrer Wäsche, Essen kochen
- Sind Maßnahmen zum Anpassen Ihrer Wohnung möglich
- Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung und sind praktisch
Erstellen Sie Ihre Liste zu den benötigten Leistungen:
- Informieren Sie sich über Betreuungsangebote
- Bei den Kommunen erhalten Sie Broschüren mit den wichtigen Informationen
- Kostenlose Beratung erhalten Sie bei den Pflege-Beratern der Pflegekassen bzw. bei den Pflege-Stützpunkten
- Sprechen Sie über den Hilfebedarf mit Ihrem Hausarzt bzw. einer Beratungsstelle
- Lassen Sie sich von ambulanten Pflegediensten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen
Vergleichen Sie die Angebote nach Preis und Leistung:
- Lesen Sie die Vertragsbedingungen
- Prüfen Sie ob der Vertrag jederzeit kündbar ist
- Überlegen Sie welcher Pflegedienst ihnen zusagt, wählen Sie das passende Angebot aus
- Informieren Sie sich zur Qualität der Anbieter mit der letzten Qualitätsprüfung durch den MDK
- Fragen Sie Ihre Bekannten, Verwandten und andere Personen nach deren Erfahrung
Klären Sie wie Sie Kosten finanzieren können:
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Leistungen des Sozialhilfeträgers
- Leistungen nach dem Beihilferecht – Bundesversorgungsgesetz
Zahlen – Daten – Fakten zum Pflegegeld
Auszüge aus der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bereich Ältere Menschen.
Wie hoch ist das Pflegegeld
wenn ich zuhause gepflegt werde und wer erhält das Pflegegeld? Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige, wenn er zuhause von Angehörigen gepflegt wird. Das Pflegegeld wird bis 2012 stufenweise erhöht. In der Pflegestufe 1 erhöht sich der Betrag von 205 Euro auf 235 Euro. In der Pflegestufe 2 von 410 Euro auf 440 Euro. Und in der Pflegestufe 3 von 665 Euro auf 700 Euro.
Wie hoch sind die ambulanten und stationären
Sachleistungen in den einzelnen Pflegestufen? Die Beträge für Sachleistungen steigen in drei Schritten. Bis 2012 von bisher 384 Euro auf 450 Euro in der Pflegestufe 1. Von 921 Euro auf 1.100 Euro in der Pflegestufe 2. Und von 1.432 Euro auf 1.550 Euro in der Pflegestufe 3.
Im stationären Bereich erhöht sich der Leistungssatz für die Pflegestufe 3 von 1.432 Euro auf 1.550 Euro. In Härtefällen erhöht sich der Leistungssatz von 1.688 Euro auf 1.918 Euro. Die Beträge für stationäre Sachleistungen der Pflegestufen 1 und 2 bleiben zunächst unverändert.
Welche Verbesserungen
sieht das Gesetz für Personen in Tages- und Nachtpflege vor? Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden ebenso schrittweise angehoben wie die ambulanten Pflege-Sachleistungen. Zusätzlich wird der höchstmögliche Gesamtanspruch aus den Leistungen der häuslichen Pflege und der teil stationären Pflege auf das 1,5-fache des bisherigen Betrages erhöht.