Erben und Vererben
Erben und Vererben
Sie möchten Ihr Testament erstellen? Überlegen Sie wer Ihr Erbe ist wenn Ihnen heute etwas zustoßen würde. Am besten Sie notieren das Ergebnis Ihrer Überlegungen auf ein Blatt Papier. Ein Testament ist in jedem Fall sinnvoll wenn größere Werte auf dem Spiel stehen. Selbst wenn Sie erst kürzlich geheiratet haben denken Sie über ein Testament nach. Regeln Sie für den Fall der Fälle die Erbfolge. Ein Testament geht der gesetzlichen Erbfolge immer vor. Sie vermeiden dadurch eine unwirtschaftliche Verteilung Ihres Nachlasses und Streitereien zwischen den gesetzlichen Erben.
Wer erbt
Das von Ihnen erstellte Testament überlagert die gesetzliche Erbfolge. Beachten Sie immer den Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Der Gesetzgeber sichert einem engen Personenkreis den Pflichtteil zu. Ausführliche Informationen dazu lesen Sie in der beigefügten Broschüre.
Pflichtteil
Informieren Sie sich ausführlich über die Pflichtteil-Quote. Dadurch vermeiden Sie unnötige Streitereien zwischen Ihren Erben. In der beigefügten Broschüre sind hilfreiche Rechen-Beispiele zur Pflichtteil-Quote aufgeführt.
Ist mein Testament gültig
Wenn Sie Ihr Testament erstellen beachten Sie die Form. Schreiben sie Ihren letzten Willen vollständig von Hand. Damit erfüllen Sie die Vorschriften. Fügen Sie immer das gültige Datum ein. Unterschreiben Sie mit Ihren Vor- und mit Ihrem Familiennamen. Damit vermeiden Sie jeden Irrtum über den Verfasser. Sie machen klar welches das gültige Testament ist. Was regle ich in meinem Testament
- Grundsätzlich bestimmen Sie sämtliche Details frei
- Sie haben die Möglichkeit einen oder mehrere Erben zu benennen
- Enterben – bei Änderungen zum Pflichtteil fragen Sie zu den Details bitte den Notar
- Sie bestimmen Ersatz- sowie Vor- und Nacherben
- Sie entscheiden wie der Nachlass aufgeteilt wird
Kann ich mein Testament widerrufen Sie haben die Möglichkeit Ihr Testament jederzeit zu widerrufen oder zu vernichten. In diesem Fall vermerken Sie auf auf dem Dokument handschriftlich ungültig oder aufgehoben. Bei einem gemeinschaftlichen Testament lassen Sie Ihre Entscheidung notariell beglaubigen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Mehr Details finden Sie in der beigefügten Broschüre. Das gemeinschaftliche Testament
- Als Ehegatten oder eingetragene Lebens-Gemeinschaft haben das Recht ein gemeinsames Testament zu erstellen
- Ihr eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben sein
- Beide Partner unterschreiben mit gültigem Datum, Ort, Vornamen, Familiennamen
- Der Widerruf ist nur zu Lebzeiten Ihres Partners in notarieller Form möglich
- Das Berliner Testament besagt, dass der überlebende Ehepartner Voll-Erbe wird. Er verfügt frei über den Nachlass. Das Recht für Erben das Pflichtteil vom einzufordern bleibt hiervon unberührt.
Das öffentliche – notarielle Testament Stellen Sie sicher, dass Ihr Letzter Wille fehlerfrei formuliert ist. Erstellen Sie ein öffentliches, auch notarielles Testament. Sie haben die Wahl:
- Sie übergeben Ihr selbst geschriebenes Testament einem Notar
- Oder Sie erklären Ihren letzten Willen mündlich vor einem Notar
- Der Notar berät Sie, er hilft Ihnen bei der Formulierung
- Sie erhalten dort Hinweise zu Steuer sowie zur Erbschaftssteuer
- Der Notar informiert Sie über die Gebühren zur Beratung und Verwaltung
Beratung Ihr Testament dokumentiert Ihren letzten Willen. Sicher möchten Sie, dass das Dokument exakt Ihren Vorstellungen entspricht. Lassen Sie sich von einem Notar beraten. Damit vermeiden Sie Streitigkeiten zwischen Ihren Nachkommen. Ein Rat vom Notar ist für Sie zu teuer Sie verfügen über ein geringes Einkommen oder Vermögen? Nach dem Beratungshilfe-Gesetz erhalten Sie eine verbilligte Rechtsberatung. Weitere Informationen zu diesem Thema lesen Sie in der Broschüre des Bundesministerims für Justiz.