Wie viel Elterngeld für Zwillinge?
Eltern von Zwillingen haben pro Kind Anspruch auf Elterngeld. Sie können rückwirkend ab 1. Januar 2010 Ihren Anspruch anmelden. Das wurde vom Bundessozialgericht im Juni 2013 entschieden. Beantragen Sie gleich das Ihnen zustehende Elterngeld vom 01. Januar 2010 bis 31.12.2014. Wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Elterngeldstelle.
Empfehlung: Melden Sie im Vorfeld zuerst den Anspruch für jeden Elternteil an. Die Details finden Sie in den Informationen zum Elterngeldantrag.